Der Begriff Kleingarten wird durch den § 1 des Bundeskleingartengesetzes bestimmt. Hier definiert sich auch der Begriff der kleingärtnerischen Nutzung.
Der Kleingarten, auch Schrebergarten, Parzelle oder Familiengarten (bes. in der Schweiz), bezeichnet eine Anlage von Gartengrundstücken; die von Vereinen (Kleingärtnervereinen, Kleingartenvereinen) verwaltet und günstig an Mitglieder verpachtet werden. Sie sollen der Erholung in der Natur dienen und Stadtbewohnern den Anbau von Obst und Gemüse ermöglichen. Heute findet man in diesen Gärten aber auch Zierpflanzen und Rasenflächen. In der Regel befindet sich eine Laube auf jedem Grundstück einer Gartenanlage. Geregelt wird das Kleingartenleben durch die jeweilige Kleingartenordnung / Satzung eines jeden Vereins.
Kleingärten als Erholungsräume
In Deutschland gibt es mehr als eine Million Kleingärten. Zusammengenommen entspricht dies einer Fläche von mehr als 46.000 Hektar.
Kleingärten sind in Anlagen zusammengefasste, bis 400 Quadratmeter große Parzellen (in Ausnahmefällen auch größer). Sie dienen der privaten Nutzung zum Anbau von Obst, Gemüse und Zierpflanzen sowie der Erholung. Kleingärten stehen für jeden zum Spaziergang offen.
Kleingärten bieten Nistmöglichkeiten für Vögel und sind Lebensräume für Kleintiere wie Igel oder Frösche, für Insekten und Pflanzen.
Viele Gartenbauvereine haben sich dem schonenden Umgang mit der Natur verschrieben, ihre Mitglieder setzen dann auf biologische Schädlingsbekämpfung. Fachberater in den Vereinen helfen beim biologischen Anbau oder bei der Auswahl standortgerechter, widerstandsfähiger Pflanzen.
In Kleingärten werden nach dem Vorbild alter Bauerngärten Obst- und Zierpflanzensorten gepflegt und kultiviert.
Sonstiges
In den neuen Bundesländern wird oftmals der sogenannte Bestandsschutz angewendet (beispielsweise bei der zulässigen Größe der Lauben), da hier die damaligen gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt werden müssen.
Die von den Gemeinden meist pachtbaren Grundstücke werden auch als Grabeland bezeichnet.
Kleingärtner bezeichnen sich gegenseitig als "Gartenfreunde" (im Schriftverkehr abgekürzt "Gfd"). "Laubenpieper" ist eine scherzhafte Bezeichnung für den Inhaber eines Kleingartens (mit einer Gartenlaube).